Sommersemester 2013Die Staatsanwaltschaft ist die "Herrin des Ermittlungsverfahrens". Doch was bedeutet das genau? Zum Aufgabenbereich der Staatsanwaltschaft gehören u.a. Verhöre mit Verdächtigen und Zeugen, die Teilnahme an Hausdurchsuchungen, die Erstellung der Anklageschrift und nicht zuletzt das Plädoyer vor Gericht. Was junge Staatsanwältinnen und -anwälte in der Praxis erwartet und welche Voraussetzungen man mitbringen sollte, berichtet der erfahrene Referent Oberstaatsanwalt a.D. Gregor Wessel.